Branchen-Lösung
Nachtragsverwaltung für Maler und Stuckateure
Du haftest für den Untergrund, wenn du keine Bedenkenanzeige gemacht hast — selbst wenn der Fehler nicht deiner war.
Typische Herausforderungen
- → Untergrundvorbereitung als Mehrleistung: Schlechter Putz erhöht den Aufwand ohne vereinbarten Nachtrag.
- → Farbtonänderungen nach Leistungsverzeichnis werden mündlich angeordnet — kein schriftlicher Nachweis.
- → Nachträge oft unter 2.000 € — GU lehnt einfach ab, weil der Betrieb nicht klagt.
Wie Nachtragsprofi Maler und Stuckateure schützt
Bedenkenanzeige bei ungeeignetem Untergrund
1 Foto + 1 Diktat = Haftungsschutz. Vor Ausführung erstatten — nicht danach.
Farbton-Änderung dokumentieren
Änderungsanweisung des GU festhalten bevor mit der Ausführung begonnen wird — mündliche Aussagen zählen nicht.
Auch Kleinstnachträge unter 1.000 € absichern
2 Minuten Aufwand lohnen sich immer. Professionelles PDF stärkt die Verhandlungsposition.
GU zahlt lieber als zu streiten
Ein rechtssicheres Dokument zeigt dem GU: dieser Betrieb kennt seine Rechte. Das wirkt.
Häufige Fragen
Schützt mich die Bedenkenanzeige wirklich vor Haftung?
Ja. Wer eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B erstattet und der Auftraggeber besteht trotzdem auf Ausführung, trägt der AG das Mängelrisiko. Ohne Bedenkenanzeige haften Sie — auch wenn der Fehler nicht Ihrer war.
Lohnen sich Nachträge unter 1.000 € für die Dokumentation?
Mit Nachtragsprofi dauert die Dokumentation 2 Minuten. Bei 20 Kleinstnachträgen à 500 € im Jahr sind das 10.000 € — der Aufwand lohnt sich immer.