Branchen-Lösung

Nachtragsverwaltung für Maler und Stuckateure

Du haftest für den Untergrund, wenn du keine Bedenkenanzeige gemacht hast — selbst wenn der Fehler nicht deiner war.

Typische Herausforderungen

  • Untergrundvorbereitung als Mehrleistung: Schlechter Putz erhöht den Aufwand ohne vereinbarten Nachtrag.
  • Farbtonänderungen nach Leistungsverzeichnis werden mündlich angeordnet — kein schriftlicher Nachweis.
  • Nachträge oft unter 2.000 € — GU lehnt einfach ab, weil der Betrieb nicht klagt.

Wie Nachtragsprofi Maler und Stuckateure schützt

Bedenkenanzeige bei ungeeignetem Untergrund

1 Foto + 1 Diktat = Haftungsschutz. Vor Ausführung erstatten — nicht danach.

Farbton-Änderung dokumentieren

Änderungsanweisung des GU festhalten bevor mit der Ausführung begonnen wird — mündliche Aussagen zählen nicht.

Auch Kleinstnachträge unter 1.000 € absichern

2 Minuten Aufwand lohnen sich immer. Professionelles PDF stärkt die Verhandlungsposition.

GU zahlt lieber als zu streiten

Ein rechtssicheres Dokument zeigt dem GU: dieser Betrieb kennt seine Rechte. Das wirkt.

Häufige Fragen

Schützt mich die Bedenkenanzeige wirklich vor Haftung?

Ja. Wer eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B erstattet und der Auftraggeber besteht trotzdem auf Ausführung, trägt der AG das Mängelrisiko. Ohne Bedenkenanzeige haften Sie — auch wenn der Fehler nicht Ihrer war.

Lohnen sich Nachträge unter 1.000 € für die Dokumentation?

Mit Nachtragsprofi dauert die Dokumentation 2 Minuten. Bei 20 Kleinstnachträgen à 500 € im Jahr sind das 10.000 € — der Aufwand lohnt sich immer.