1. Was ist eine Behinderung im Sinne der VOB/B?
Eine Behinderung liegt vor, wenn der Auftragnehmer durch Umstände, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, an der ordnungsgemäßen und termingerechten Ausführung seiner Leistung gehindert wird.
Entscheidend: Die Behinderung muss vom Auftraggeber zu vertreten sein. Eigene Organisationsmängel oder allgemeines schlechtes Wetter (außer vereinbarte Witterungsschutzklauseln) gelten nicht.
2. Typische Behinderungsgründe
- Vorgewerke noch nicht abgeschlossen (Rohbau, Estrich, andere Gewerke)
- Pläne oder Genehmigungen nicht rechtzeitig freigegeben
- Baumaterialien oder Geräte vom AG nicht bereitgestellt
- Andere Unternehmer blockieren die Arbeitsfläche
- Geänderte Planung, die eigene Vorarbeit zunichtemacht
- Frostige Witterung bei vertraglich vereinbartem AG-Risiko
3. Frist: Unverzüglich — am Tag der erkannten Behinderung
§ 6 Abs. 1 VOB/B verlangt unverzügliche schriftliche Anzeige. In der Praxis: am Tag, an dem die Behinderung erkannt wird — nicht wenn man wieder im Büro ist, nicht am nächsten Morgen nach dem Wochenende.
Wer eine Behinderung am Montag erkennt und am Mittwoch anzeigt, riskiert den Einwand der verspäteten Anzeige. Das Smartphone als Dokumentationswerkzeug ist hier entscheidend: direkt auf der Baustelle, nicht im Büro.
4. Checkliste: Was muss in die Behinderungsanzeige?
- Datum und Uhrzeit der erkannten Behinderung
- Art der Behinderung — konkrete Beschreibung, was den Fortschritt verhindert
- Ursache der Behinderung — wer ist verantwortlich (Rohbau nicht fertig, Plan fehlt etc.)
- Auswirkung — welche Arbeiten können nicht ausgeführt werden
- Voraussichtliche Dauer — soweit abschätzbar
- Forderung nach Abhilfe — mit Fristsetzung
5. Muster-Behinderungsanzeige: Aufbau
- Betreff: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B — [Projekt], [Datum]
- Adressat: Bauleitung / verantwortliche Person
- Sachverhalt: Art und Ursache der Behinderung
- Auswirkung: Welche Leistungen sind betroffen
- Forderung: Bitte um Abhilfe bis [Datum]
- Unterschrift, Datum, Firmenstempel
6. Was droht ohne Behinderungsanzeige?
Ohne fristgerechte Behinderungsanzeige hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung (§ 6 Abs. 2 VOB/B) und keinen Anspruch auf Mehrkosten durch die Behinderung. Das gilt selbst dann, wenn die Behinderung objektiv offensichtlich war und vom Auftraggeber nicht bestritten wird.
7. Branchenbeispiele: SHK, Estrich, Elektro
- SHK: Rohbau-Öffnungen für Leitungsdurchführungen noch nicht erstellt — Behinderungsanzeige am Tag der Erkenntnis
- Estrich: Vorgewerk (Wand, Türzargen) noch nicht fertig, Einbau kann nicht beginnen — sofortige Anzeige
- Elektro: Elektroplan noch nicht freigegeben, Verlegung kann nicht stattfinden — Behinderungsanzeige mit Datum der Planerwartung
8. Wie Nachtragsprofi die Behinderungsanzeige digitalisiert
Nachtragsprofi erstellt die Behinderungsanzeige in drei Feldern: Datum der Behinderung, Art der Behinderung, Auswirkung. Das Dokument enthält automatisch § 6 Abs. 1 VOB/B, den Zeitstempel und — optional — ein Foto der Situation. Per E-Mail direkt an die Bauleitung, mit Lesebestätigung.