Was ist eine Behinderung? Die Definition nach § 6 Abs. 1 VOB/B
Eine Behinderung im Sinne der VOB/B liegt vor, wenn der Auftragnehmer durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, an der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung gehindert wird.
Die drei Schlüsselelemente:
- Hindernis — etwas blockiert die Ausführung
- Kausalität — das Hindernis ist ursächlich für die Verzögerung
- Zurechnung — das Hindernis ist vom Auftraggeber zu vertreten
Eigene Organisationsmängel, allgemeine Witterung (außer Extremwetter mit AG-Risiko) oder Materialengpässe im eigenen Betrieb zählen nicht.
Typische Behinderungsursachen in der Praxis
Die häufigsten Behinderungen auf deutschen Baustellen:
- Rohbau nicht fertig — Wände, Decken, Böden noch nicht abgeschlossen
- Plan-Freigabe verspätet — Elektroplan, Haustechnikplan noch nicht freigegeben
- Vorgewerke nicht abgeschlossen — Estrich noch feucht, Putz noch nicht trocken
- Andere Firmen blockieren die Arbeitsfläche — Parallelgewerke im selben Bereich
- Materialien des AG nicht rechtzeitig bereitgestellt — Fliesen, Einbauten, Sonderteile
- Zugangsprobleme — Schlüssel fehlen, Bauwerk nicht zugänglich
Frist: Unverzüglich — das heißt am Tag der erkannten Behinderung
§ 6 Abs. 1 VOB/B verlangt die unverzügliche schriftliche Anzeige. "Unverzüglich" bedeutet in der deutschen Rechtsprechung: ohne schuldhaftes Zögern, am Tag der Erkenntnis.
Was bedeutet das in der Praxis?
Sie kommen morgens auf die Baustelle und stellen fest: Der Rohbau ist noch nicht fertig, Sie können nicht anfangen. Das ist der Moment der Erkenntnis. Die Behinderungsanzeige gehört noch heute raus — nicht morgen, nicht nach dem Wochenende.
Wer wartet, riskiert den Einwand der verspäteten Anzeige. Der GU kann argumentieren: "Sie haben drei Tage gewartet — also war die Behinderung nicht so gravierend." Das kostet den Anspruch.
Checkliste: 6 Punkte, die in die Behinderungsanzeige gehören
- [ ] Datum und Uhrzeit der erkannten Behinderung
- [ ] Art der Behinderung (konkrete Beschreibung)
- [ ] Ursache der Behinderung (wer ist verantwortlich)
- [ ] Betroffene Leistungen (welche Arbeiten können nicht ausgeführt werden)
- [ ] Voraussichtliche Dauer (soweit abschätzbar)
- [ ] Forderung nach Abhilfe mit Fristsetzung
Muster-Gliederung einer Behinderungsanzeige
Betreff: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B
Projekt: [Projektname], [Adresse]
Datum: [Datum, Uhrzeit]
An: [Bauleitung / Name]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B zeige ich folgende Behinderung an:
Art der Behinderung:
[Konkrete Beschreibung]
Ursache:
[Wer ist verantwortlich — z.B. "Rohbauarbeiten im Bereich X noch nicht abgeschlossen"]
Betroffene Leistungen:
[Welche eigenen Arbeiten können nicht ausgeführt werden]
Voraussichtliche Dauer:
[Soweit abschätzbar]
Ich bitte um Abhilfe bis [Datum] und behalte mir die Geltendmachung
von Bauzeitverlängerung und Mehrkosten gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift, Firmenstempel]
Was droht ohne Anzeige: Kein Bauzeitverlängerungs-Anspruch
Das ist der kritische Punkt: Ohne fristgerechte Behinderungsanzeige hat der Subunternehmer keinen Anspruch auf:
- Bauzeitverlängerung (§ 6 Abs. 2 VOB/B)
- Mehrkosten durch die Behinderung
- Entschädigung für Vorhaltekosten
Das gilt selbst dann, wenn die Behinderung objektiv eindeutig war und der GU sie nicht bestreitet. Die fehlende Anzeige ist ein formaler Ausschlussgrund.
Digitale Behinderungsanzeige: Mit dem Smartphone am Tag der Behinderung
Das Smartphone löst das Zeitproblem: Sie stellen die Behinderung fest, fotografieren die Situation (nicht fertige Vorleistung, blockierte Arbeitsfläche), beschreiben kurz die Behinderung und senden das fertige Dokument noch auf der Baustelle.
Nachtragsprofi erstellt die Behinderungsanzeige in drei Feldern: Art, Ursache, Auswirkung. Das Dokument enthält automatisch § 6 Abs. 1 VOB/B, den Zeitstempel, das Datum und den Fristsetzungstext. Per E-Mail mit Lesebestätigung.
Gesamtzeit: unter 2 Minuten. Der Anspruch ist gesichert.
Weiterführende Artikel: Behinderungsanzeige im Detail · Lösung für SHK · Lösung für Estrich