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BGB-Bauvertrag vs. VOB/B: Was gilt für deinen Subunternehmer-Vertrag?

BGB oder VOB/B — viele Subunternehmer wissen nicht, was in ihrem Vertrag gilt. Die Unterschiede und was das für Nachtragsrechte bedeutet.

Zwei Rechtssysteme — ein Bauvertrag

Wer als Subunternehmer einen Vertrag mit einem Generalunternehmer abschließt, lebt in zwei parallelen Rechtswelten — und weiß oft nicht in welcher.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle Werkverträge automatisch, ohne dass es vereinbart werden muss. Seit 2018 gibt es mit den §§ 650a–650h BGB ein spezielles Bauvertragsrecht.

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) ist kein Gesetz — sie ist ein privatrechtliches Regelwerk, das nur gilt, wenn es ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurde.

Im gewerblichen Bau überwiegt die VOB/B. Aber das ist keine Selbstverständlichkeit — wer nicht aufpasst, bekommt unter Umständen BGB-Konditionen, die er nicht erwartet hat.

Woran erkenne ich, welche Regeln gelten?

Suchen Sie im Vertragsdokument nach folgenden Formulierungen:

  • "Die VOB/B findet Anwendung"
  • "Es gelten die Bestimmungen der VOB/B (Ausgabe 2019)"
  • "Der Vertrag wird auf Basis der VOB/B abgeschlossen"

Fehlt ein solcher Satz: Es gilt das BGB — auch wenn der GU mündlich "nach VOB" sagt.

Praxistipp: Vor Vertragsunterzeichnung immer prüfen. Im Zweifel schriftlich nachfragen. "Welches Regelwerk gilt für diesen Vertrag?" ist keine unhöfliche Frage — es ist gutes kaufmännisches Handeln.

VOB/B: Sofort anmelden vor Ausführung

Das VOB/B-System stellt hohe Anforderungen an den Subunternehmer — aber gibt ihm auch klare Werkzeuge:

  • Nachtragsanmeldung (§ 2 Abs. 5/6): Muss vor Ausführung der geänderten/zusätzlichen Leistung erfolgen
  • Bedenkenanzeige (§ 4 Abs. 3): Muss unverzüglich schriftlich erstattet werden
  • Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1): Muss am Tag der erkannten Behinderung erstattet werden

Wer diese Pflichten kennt und konsequent erfüllt, hat ein starkes Instrument zur Durchsetzung seiner Ansprüche.

BGB-Bauvertrag: 30-Tage-Frist und einstweilige Vergütung

Das BGB-Bauvertragsrecht (§§ 650a–650h) funktioniert anders:

§ 650b BGB gibt dem Besteller das Recht, Änderungen des Werks oder der Ausführung anzuordnen. Der Unternehmer muss folgen — hat aber einen Vergütungsanspruch.

Das Verfahren:

  1. Auftraggeber ordnet Änderung an
  2. Auftragnehmer hat 30 Tage, ein Angebot vorzulegen
  3. Einigen sich beide nicht: einstweilige Vergütung nach § 650c BGB, endgültige Abrechnung nach Fertigstellung

Vorteil für den Subunternehmer: mehr Zeit für die Anmeldung. Nachteil: komplexeres Verfahren, weniger eingespielte Rechtsprechung.

Was ist für den Subunternehmer vorteilhafter?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Einige Faktoren sprechen für die VOB/B:

  • Etablierte Rechtsprechung über Jahrzehnte
  • Klare Paragraphen mit konkreten Handlungsanweisungen
  • Breit bekannte Spielregeln — GU und Subunternehmer kennen das System

Das BGB-Bauvertragsrecht ist neuer und bietet in einigen Punkten (Abnahme, Anordnungsrecht) Vorteile — aber die Rechtsprechung ist noch im Aufbau.

Entscheidend ist nicht welches System — entscheidend ist, dass die Dokumentationspflichten konsequent erfüllt werden. In beiden Systemen gilt: Wer nicht dokumentiert, verliert.

Praxistipp: Immer schriftlich dokumentieren — egal welches System

Egal ob VOB/B oder BGB: Die schriftliche Dokumentation von Änderungen, Bedenken und Behinderungen ist in beiden Systemen entscheidend.

Der Unterschied liegt in den Fristen und Formulierungen — nicht im Grundprinzip. Foto, Beschreibung, Datum, E-Mail mit Lesebestätigung: Das schützt Sie in beiden Systemen.

Warum Nachtragsprofi beide Varianten abdeckt

Nachtragsprofi unterstützt sowohl VOB/B-Dokumentation als auch BGB-Bauvertragsrecht. Beim Erstellen des Dokuments wählen Sie die Rechtsgrundlage — das System setzt die korrekten Paragraphenverweise automatisch.

Das Ergebnis: Ein rechtssicheres Dokument, das im Streitfall standhält — unabhängig davon, welches System in Ihrem Vertrag gilt.


Weiterführende Artikel: BGB vs. VOB/B im Detail · VOB/B Grundlagen

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